Vereinsleben mit Corona ab dem 05. Januar

Aufgrund des Beschlusses vom 5. Januar 2021 gibt es ein paar Anpassungen.

Uns betreffen:

    1. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
    1. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen,um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
    1. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradiusauf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

Zusammengefasst:

  • zuhause bleiben und Werkzeug ausleihen (nur für Mitglieder)
  • bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen nur 15 km um den Wohnort bewegen (Coronafallzahlen Kreis Gütersloh 1)
  • Abstand halten
  • maximal vier Personen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person
  • Maske tragen, auch auf Abstand
  • Hände Waschen
  • Werkzeuge und Arbeitsflächen desinfizieren
  • viel lüften
  • Anwesenheitszettel ausfüllen